Damit sich Ihre Versicherung für Wasserschäden überhaupt lohnt!
Oft kommt es zwischen Hauseigentümern und Ihren Versicherungen zum Streit, da dem Versicherten die abgedeckten Leistungen im Fall eines Kanal- und Wasserschadens nicht verständlich sind. Dabei hilft ein genauer Blick in die Policen.
Die Frage sollte lauten: Sind Reparaturen der Abwasserleitungen - und vor allem welche - mitversichert?
Bei Versicherungen ab dem Jahr 2000 sind Reparaturen nicht mehr enthalten. Versichert sind die Folgeschäden wie eine Unterspülung des Gundstücks etc.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die genaue Art des Schadens auch versichert sein muss. Das gilt ohne Zusatzversichung nur für Brüche! Versicherungsleistungen, die darüberhinausgehen, kosten Aufschlag. Auch zu klären gilt, ob alle Leitungen Ihres Kanals, also z.B. diejenigen, die nicht innerhalb Ihres Grundstücks verlegt sind, mitversichert sind. Das ist in den Fällen interessant, wenn – nach Satzung der Gemeinde – Ihr Kanal erst am Hauptkanal und nicht an Ihrer Grundstücksgrenze endet.
Ebenfalls sehr wichtig für Sie zu wissen: Keine Dokumentation – keine Leistung! Vor der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist es daher klug, mithilfe einer TV-Untersuchung die Schäden ermitteln und vor allem dokumentieren zu lassen. Die Kosten für diese Inspektion sind im Versicherungsfall mit abgedeckt. Nehmen Sie zur Klärung unbedingt Kontakt mit Ihrem Gebäudeversicherer auf!